§ 2 SchVRGV Dienstreiseauftrag

Schulveranstaltungen-Reisegebühren-Verordnung 2024

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2024 bis 31.12.9999

Die Einteilung einer Lehrperson durch die Schulleitung zur Teilnahme an einer Schulveranstaltung gilt – soweit die Genehmigung der Dienstreise für Pflichtschullehrpersonen landesgesetzlich nicht einem anderen Organ obliegt – als Dienstreiseauftrag.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2024 bis 31.12.9999

Die Einteilung einer Lehrperson durch die Schulleitung zur Teilnahme an einer Schulveranstaltung gilt – soweit die Genehmigung der Dienstreise für Pflichtschullehrpersonen landesgesetzlich nicht einem anderen Organ obliegt – als Dienstreiseauftrag.

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