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Die Gebühren gemäß dieser Verordnung sind binnen 14 Tagen ab Fälligkeit bei der Austro Control GmbH mittels elektronischer Überweisung zu entrichten. Wird die Gebühr nicht ohne weiteres entrichtet, insbesondere nach Erhalt einer Rechnung, ist diese in einem abgesonderten Bescheid gemäß den Bestimmungen des Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 in der jeweils geltenden Fassung, vorzuschreiben. Die Gebühren gemäß dieser Verordnung sind binnen 14 Tagen ab Fälligkeit bei der Austro Control GmbH mittels elektronischer Überweisung zu entrichten. Wird die Gebühr nicht ohne weiteres entrichtet, insbesondere nach Erhalt einer Rechnung, ist diese in einem abgesonderten Bescheid gemäß den Bestimmungen des Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1991, in der jeweils geltenden Fassung, vorzuschreiben.
Die Gebühren gemäß dieser Verordnung sind binnen 14 Tagen ab Fälligkeit bei der Austro Control GmbH mittels elektronischer Überweisung zu entrichten. Wird die Gebühr nicht ohne weiteres entrichtet, insbesondere nach Erhalt einer Rechnung, ist diese in einem abgesonderten Bescheid gemäß den Bestimmungen des Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 in der jeweils geltenden Fassung, vorzuschreiben. Die Gebühren gemäß dieser Verordnung sind binnen 14 Tagen ab Fälligkeit bei der Austro Control GmbH mittels elektronischer Überweisung zu entrichten. Wird die Gebühr nicht ohne weiteres entrichtet, insbesondere nach Erhalt einer Rechnung, ist diese in einem abgesonderten Bescheid gemäß den Bestimmungen des Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1991, in der jeweils geltenden Fassung, vorzuschreiben.