§ 1 INVÜG Gegenstand

Island-Norwegen-Vereinigtes Königreich-Übergabegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2025 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz regelt das Übergabeverfahren mit Island, Norwegen und Norwegendem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigten Königreich).

Stand vor dem 31.10.2025

In Kraft vom 22.03.2020 bis 31.10.2025

Dieses Bundesgesetz regelt das Übergabeverfahren mit Island, Norwegen und Norwegendem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Vereinigten Königreich).

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