§ 72 GMSG Einlagenkonto

Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2026 bis 31.12.9999

Der Ausdruck „Einlagenkonto“ umfasst Geschäfts-, Giro-, Spar- und Terminkonten sowie Konten, die durch Einlagenzertifikate, Sparbriefe, Investmentzertifikate, Schuldtitel oder vergleichbare Instrumente verbrieft sind, die von einem Finanzinstitut im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen GeschäftstätigkeitEinlageninstitut geführt werden. Ein Einlagenkonto umfasst auch Beträge, die von einer Versicherungsgesellschaft aufgrund eines garantierten Kapitalanlagevertrags oder einer ähnlichen Vereinbarung zur Zahlung oder Gutschrift von Zinsen auf diese Beträge gehalten werden.:

  1. 1.Ziffer einsBeträge, die von einer Versicherungsgesellschaft aufgrund eines garantierten Kapitalanlagevertrags oder einer ähnlichen Vereinbarung zur Zahlung oder Gutschrift von Zinsen auf diese Beträge gehalten werden,
  2. 2.Ziffer 2ein Konto oder ein fiktives Konto, das sämtliches E-Geld repräsentiert, das zugunsten eines Kunden gehalten wird, und
  3. 3.Ziffer 3ein Konto, auf dem eine oder mehrere digitale Zentralbankwährungen zugunsten eines Kunden gehalten werden.

Stand vor dem 31.12.2025

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.2025

Der Ausdruck „Einlagenkonto“ umfasst Geschäfts-, Giro-, Spar- und Terminkonten sowie Konten, die durch Einlagenzertifikate, Sparbriefe, Investmentzertifikate, Schuldtitel oder vergleichbare Instrumente verbrieft sind, die von einem Finanzinstitut im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen GeschäftstätigkeitEinlageninstitut geführt werden. Ein Einlagenkonto umfasst auch Beträge, die von einer Versicherungsgesellschaft aufgrund eines garantierten Kapitalanlagevertrags oder einer ähnlichen Vereinbarung zur Zahlung oder Gutschrift von Zinsen auf diese Beträge gehalten werden.:

  1. 1.Ziffer einsBeträge, die von einer Versicherungsgesellschaft aufgrund eines garantierten Kapitalanlagevertrags oder einer ähnlichen Vereinbarung zur Zahlung oder Gutschrift von Zinsen auf diese Beträge gehalten werden,
  2. 2.Ziffer 2ein Konto oder ein fiktives Konto, das sämtliches E-Geld repräsentiert, das zugunsten eines Kunden gehalten wird, und
  3. 3.Ziffer 3ein Konto, auf dem eine oder mehrere digitale Zentralbankwährungen zugunsten eines Kunden gehalten werden.

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