§ 94 GMSG Passiver NFE

Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999

Der Ausdruck „passiver NFE“ bedeutet

  1. a)Litera aeinen NFE, der kein aktiver NFE ist, oder
  2. b)Litera bein Investmentunternehmen gemäß § 59 Abs. 1 Z 2, das kein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staats ist.ein Investmentunternehmen gemäß Paragraph 59, Absatz eins, Ziffer 2,, das kein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staats ist.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999

Der Ausdruck „passiver NFE“ bedeutet

  1. a)Litera aeinen NFE, der kein aktiver NFE ist, oder
  2. b)Litera bein Investmentunternehmen gemäß § 59 Abs. 1 Z 2, das kein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staats ist.ein Investmentunternehmen gemäß Paragraph 59, Absatz eins, Ziffer 2,, das kein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staats ist.

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