§ 97 GMSG Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC)

Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999

Der Ausdruck „Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC)“ bedeutet die Verfahren eines meldenden Finanzinstituts zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden nach den Auflagen zur Geldwäschebekämpfung und ähnlichen Vorschriften, denen dieses meldende Finanzinstitut auf Grund bundesgesetzlicher Regelungen unterliegt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999

Der Ausdruck „Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC)“ bedeutet die Verfahren eines meldenden Finanzinstituts zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden nach den Auflagen zur Geldwäschebekämpfung und ähnlichen Vorschriften, denen dieses meldende Finanzinstitut auf Grund bundesgesetzlicher Regelungen unterliegt.

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