Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ hat unter Verwendung der gemäß § 5 festgelegten Indikatoren sowie vorhandener Statistiken und Erhebungen (insbesondere Energiestatistiken, Mikrozensus und EU-SILC) nach Rücksprache mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus sowie der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bis Dezember 2026 und danach alle zwei Jahre jeweils eine statistische Analyse über Energiearmut durchzuführen und zu veröffentlichen. Empfehlungen der Regulierungsbehörde sowie der Koordinierungsstelle für die Bekämpfung von Energiearmut sind zu berücksichtigen. Die Vergleichbarkeit der Analysen im Zeitverlauf ist sicherzustellen. Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ hat unter Verwendung der gemäß Paragraph 5, festgelegten Indikatoren sowie vorhandener Statistiken und Erhebungen (insbesondere Energiestatistiken, Mikrozensus und EU-SILC) nach Rücksprache mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus sowie der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bis Dezember 2026 und danach alle zwei Jahre jeweils eine statistische Analyse über Energiearmut durchzuführen und zu veröffentlichen. Empfehlungen der Regulierungsbehörde sowie der Koordinierungsstelle für die Bekämpfung von Energiearmut sind zu berücksichtigen. Die Vergleichbarkeit der Analysen im Zeitverlauf ist sicherzustellen.
Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ hat unter Verwendung der gemäß § 5 festgelegten Indikatoren sowie vorhandener Statistiken und Erhebungen (insbesondere Energiestatistiken, Mikrozensus und EU-SILC) nach Rücksprache mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus sowie der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bis Dezember 2026 und danach alle zwei Jahre jeweils eine statistische Analyse über Energiearmut durchzuführen und zu veröffentlichen. Empfehlungen der Regulierungsbehörde sowie der Koordinierungsstelle für die Bekämpfung von Energiearmut sind zu berücksichtigen. Die Vergleichbarkeit der Analysen im Zeitverlauf ist sicherzustellen. Die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ hat unter Verwendung der gemäß Paragraph 5, festgelegten Indikatoren sowie vorhandener Statistiken und Erhebungen (insbesondere Energiestatistiken, Mikrozensus und EU-SILC) nach Rücksprache mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus sowie der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bis Dezember 2026 und danach alle zwei Jahre jeweils eine statistische Analyse über Energiearmut durchzuführen und zu veröffentlichen. Empfehlungen der Regulierungsbehörde sowie der Koordinierungsstelle für die Bekämpfung von Energiearmut sind zu berücksichtigen. Die Vergleichbarkeit der Analysen im Zeitverlauf ist sicherzustellen.