§ 7 GRFG Inkrafttreten

Gesundheitsreformfonds-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2026 bis 30.12.2031
  1. (1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Der Beirat nach § 4 ist binnen zwei Wochen nach dem Inkrafttreten einzurichten.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Der Beirat nach Paragraph 4, ist binnen zwei Wochen nach dem Inkrafttreten einzurichten.
  2. (2)Absatz 2,Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember 2031 außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2026 bis 30.12.2031
  1. (1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Der Beirat nach § 4 ist binnen zwei Wochen nach dem Inkrafttreten einzurichten.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Der Beirat nach Paragraph 4, ist binnen zwei Wochen nach dem Inkrafttreten einzurichten.
  2. (2)Absatz 2,Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember 2031 außer Kraft.

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