Anl. 7 BilDokV 2021 1. Definition der Schnittstellen zwischen der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ und der Datenbasis der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung sowie jener der Leiterin oder des Leiters des IQS:

Bildungsdokumentationsverordnung 2021

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.02.2026 bis 31.12.9999

Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine CSV-Datei im Zeichensatzformat UTF-8.

2. Die Attribute gemäß Z 3 bis 5 sind in folgenden Kategorien zu melden, sofern eine Re-Identifikation von Einzelpersonen ausgeschlossen ist:2. Die Attribute gemäß Ziffer 3 bis 5 sind in folgenden Kategorien zu melden, sofern eine Re-Identifikation von Einzelpersonen ausgeschlossen ist:

2.1. Österreich gesamt, Bundesländer und Bildungsregionen

2.1.1 Schule gesamt

2.1.2. Schulart.

2.1.3. Schulstufe

2.1.4. Schulstufe nach Schulart

2.2. Schule und gegebenenfalls Schulcluster

2.2.1. Schule und gegebenenfalls Schulcluster gesamt

2.2.2. Schulart

2.2.3. Schulstufe pro Schule, bei mehr als einer Schulart ist sowohl der Gesamtwert pro Schulstufe als auch der Wert pro Schulart anzugeben.

2.2.4. Klasse bzw. JahrgangSchulstufe pro Schule bzw. nächsthöhere Ebene

3. Sollte in den Kategorien gemäß Z 2 eine Re-Identifikation von Einzelpersonen nicht ausgeschlossen sein, so ist auf die nächsthöhere Aggregationsebene zu gehen.3. Sollte in den Kategorien gemäß Ziffer 2, eine Re-Identifikation von Einzelpersonen nicht ausgeschlossen sein, so ist auf die nächsthöhere Aggregationsebene zu gehen.

4. Für die Kategorien gemäß 2.1 sind folgende Attribute und Werte zu verwenden:

Attribut

Wert

bl

mit der Bezeichnung für das Bundesland, in folgenden Ausprägungen:

„0“

Österreich gesamt

„1“

Burgenland

„2“

Kärnten

„3“

Niederösterreich

„4“

Oberösterreich

„5“

Salzburg

„6“

Steiermark

„7“

Tirol

„8“

Vorarlberg

„9“

Wien

b_reg

mit der Bezeichnung für die Bildungsregion (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Liste der Bildungsregionen)

sart

mit der Bezeichnung für die Schulart, in folgenden Ausprägungen

„vs_p“

Volksschule nur Primarstufe

„vs_s“

Volksschule nur Sekundarstufe

„vs“

Volksschule

„ms“

Mittelschule

sso_p“

Sonderschule nur Primarstufe

sso_si“

Sonderschule nur Sekundarstufe ISonderschule nur Sekundarstufe römisch eins

sso

Sonderschule

„pts“

Polytechnische Schule

„ahs_n_b

allgemein bildendeAllgemeinbildende höhere Schule ohne Berufstätigenformen

„ahs_u“

allgemein bildendeAllgemeinbildende höhere Schule nur Unterstufe

„ahs_o“

allgemein bildendeAllgemeinbildende höhere Schule nur Oberstufe inkl. Oberstufenrealgymnasium

„ahs_blf

allgemein bildendeAllgemeinbildende höhere Schule nur BerufstätigenformenOberstufe ohne Oberstufenrealgymnasium (Langform)

„ahs_org“

Allgemeinbildende höhere Schule nur Oberstufenrealgymnasium

„bs“

Berufsschule

„bms_n_b“ berufsbildende mittlere Schule ohne Berufstätigenformen

„bms_b

berufsbildendeBerufsbildende mittlere Schule nur Berufstätigenformen

„bhs_n_b

berufsbildendeBerufsbildende höhere Schule ohne Berufstätigenformen

bhs_n_bbmhs

berufsbildendeBerufsbildende mittlere und höhere Schule nur Berufstätigenformen

„bmhs_n_b“ berufsbildende mittlere und höhere Schule ohne Berufstätigenformen

s_ostatut

Schule mit eigenem Organisationsstatut

schulstufe

mit der Schulstufe, die eine schulartenübergreifende Nummerierung der Ausbildungsjahre ist, beginnend mit „1“ für das 1. Grundschuljahr und „0“ für die Vorschulstufe (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert)

45. Für die Kategorien gemäß 2.2 sind zusätzlich folgende Attribute und Werte zu verwenden:

Attribut

Wert

skz

mit der Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei)

oe-pr

mit der Angabe der Information, ob es sich um eine öffentliche „oe“ oder private „pr“ Schule handelt

klasse

mit der (schulüblichen) Bezeichnung der (Stamm-)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr bzw. -semester dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe

schulart_modus

mit der Angabe der überwiegenden Schulart

5

6. Folgende Attribute und Werte sind insofern zutreffend für jede Kategorie zu melden.

5.1.6.1 Es sind jeweils die Anzahlen und Anteile pro Kategorie anzugeben, Ausnahmen sind gesondert angeführt, fehlende Werte sind gesondert anzugeben.

5.2.6.2 Unter Bezugspersonen werden jene Personen verstanden, die aufgrund statistischer Verfahren einer Schülerin oder einem Schüler als „mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ermittelte“ Erziehungsberechtigte zugeordnet werden können. Direkte Ableitungen von leiblichen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind in der Datenbasis der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ nicht möglich. Als erste Bezugsperson (b1) wird, falls vorhanden, bevorzugt die weibliche Bezugsperson bezeichnet, als zweite Bezugsperson (b2), falls vorhanden, bevorzugt die männliche Bezugsperson. Sollten zwei gleichgeschlechtliche Bezugspersonen ermittelt werden, sind diese ebenfalls abgebildet. Kann eine Bezugsperson (b1 oder b2) oder können beide Bezugspersonen (b1 und b2) nicht ermittelt werden, sind diese unter den fehlenden Werten anzugeben. Werden bei Attributen Angaben zu beiden Bezugspersonen gefordert, hat bei Vorhandensein nur einer Bezugsperson die Angabe nur zu dieser zu erfolgen.

6.3 Es sind ausschließlich Daten von Schulformen gemäß SchUG (nicht gemäß SchUG-BKV) zu melden.

Attribut

Wert

Wert

schueler

mit der Angabe der Anzahl an Schülerinnen und Schüler gesamt, hier ist kein Anteil zu melden

mit der Angabe der Anzahl an Schülerinnen und Schüler gesamt, hier ist kein Anteil zu melden

sprache

mit der oder den im Alltag gebrauchten Sprache(n) der Schülerinnen und Schüler in folgenden Ausprägungen gemäß Anlage 1 Z 4 Merkmale alltagssprache1 bis alltagssprache3mit der oder den im Alltag gebrauchten Sprache(n) der Schülerinnen und Schüler in folgenden Ausprägungen gemäß Anlage 1 Ziffer 4, Merkmale alltagssprache1 bis alltagssprache3

zuzug

mit der Angabe der Schülerinnen und Schüler, die im letzten Jahr „1“, in den letzten beiden Jahren „2“ oder in den letzten 5 Jahren „5“ aus dem Ausland zugezogen sind

„1“

Angabe ausschließlich Deutsch

gebland

mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung:

„2“

Angabe Deutsch sowie eine oder mehrere andere Sprache(n)

„oe“ Österreich

Angabe kein Deutsch

„3“

migrationshintergrund

mit der Angabe der Schülerinnen und Schüler, deren beide Bezugspersonen nicht in Österreich geboren wurden.

zuzug

mit der Angabe der Schülerinnen und Schüler, die im letzten Jahr „1“, in den letzten beiden Jahren „2“ oder in den letzten 5 Jahren „5“ aus dem Ausland zugezogen sind

gebland

mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung:

„oe“

Österreich

„eu“ Land der Europäischen Union, ohne „oe“

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

„eu“

„int“ Land außerhalb der Europäischen Union

Land außerhalb der Europäischen Union

„int“

gebland_child_poverty mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind

gebland_poverty mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind

haushalt

mit der Angabe der durchschnittlichen Haushaltsgröße (arithmetisches Mittel und Median), hier sind keine Anzahlen und Anteile anzugeben

mit der Angabe der durchschnittlichen Haushaltsgröße (arithmetisches Mittel und Median), hier sind keine Anzahlen und Anteile anzugeben

bezugsperson0

Schülerinnen und Schüler, für die keine Bezugsperson ermittelt werden konnte

Schülerinnen und Schüler, für die keine Bezugsperson ermittelt werden konnte

bezugsperson_1 Schülerinnen und Schüler, für die die erste Bezugsperson ermittelt werden konnte
bezugsperson_1_m Schülerinnen und Schüler, deren erste Bezugsperson männlich ist

bezugsperson_21

Schülerinnen und Schüler, für die die zweite Bezugsperson ermittelt werden konnte

Schülerinnen und Schüler, für die die erste Bezugsperson ermittelt werden konnte

bezugsperson_2_w

Schülerinnen und Schüler, deren zweite Bezugsperson weiblich ist

bezugsperson_1_2

Schülerinnen und Schüler, für die zwei Bezugspersonen ermittelt werden konnten

Schülerinnen und Schüler, für die die zweite Bezugsperson ermittelt werden konnte

bezugsperson_1_2_g

Schülerinnen und Schüler, deren beide Bezugspersonen gleichgeschlechtlich sind

Schülerinnen und Schüler, für die zwei Bezugspersonen ermittelt werden konnten

bildung_b1

höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

„ps“ maximal Pflichtschule
„le“ Lehre, berufsbildende mittlere Schule
„ma“ Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg
„hs“ Hochschule, Akademie
bildung_b2 höchste abgeschlossene Ausbildung der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

„ps“ maximal Pflichtschule

maximal Pflichtschule

„ps“

„le“ Lehre, berufsbildende mittlere Schule

Lehre, berufsbildende mittlere Schule

„le“

„ma“ Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg

Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg

„ma“

„hs“ Hochschule, Akademie

Hochschule, Akademie

„hs“

bildung_b2

höchste abgeschlossene Ausbildung der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

„ps“

maximal Pflichtschule

„le“

Lehre, berufsbildende mittlere Schule

„ma“

Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg

„hs“

Hochschule, Akademie

bildung_b1_b2

höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten und zweiten Bezugsperson

höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten und zweiten Bezugsperson

„ngp“ Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, eine Bezugsperson hat maximal Pflichtschule

Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, eine Bezugsperson hat maximal Pflichtschule

„ngp“

„ng“ Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, aber nicht „ngp“

Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, aber nicht „ngp“

„ng“

„ps“ maximal Pflichtschule
„le“ Lehre, berufsbildende mittlere Schule
„ma“ Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg

„hs“ Hochschule, Akademie

maximal Pflichtschule

„ps“

urbanisierungsgrad

mit der Angabe des Grads der Urbanisierung des Schulstandorts nach der Klassifikation der Europäischen Kommission

„le“

Lehre, berufsbildende mittlere Schule

schueler_bpk_ermittelt Schülerinnen und Schüler, für die ein bPK-AS ermittelt werden konnte

einkommen_b1

mit der Angabe der Einkommensklassifikation der ersten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen

„ma“

Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg

„q20“ 20 %-Quantil

Hochschule, Akademie

„hs“

urbanisierungsgrad

mit der Angabe des Grads der Urbanisierung des Schulstandorts nach der Klassifikation der Europäischen Kommission

urb_rur_typ

„q25“ 25 %-Quantil

mit der Angabe der Urban-Rural-Typologie der Statistik Austria des Schulstandorts mit den Ausprägungen:

„q50“101

Median

Urbane Großzentren

„q75“102

75 %-Quantil

Urbane Mittelzentren

einkommen_b1

mit der Angabe der Einkommensklassifikation der zweiten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen

103

Urbane Kleinzentren

„q20“210

20 %-Quantil

Regionale Zentren, zentral

„q25“220

25 %-Quantil

Regionale Zentren, intermediär

„q50“310

Median

Ländlicher Raum im Umland von Zentren, zentral

„q75“320

75 %-Quantil

Ländlicher Raum im Umland von Zentren, intermediär

einkommen_b2

mit der Angabe der Einkommensklassifikation beider Bezugspersonen relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen

330

Ländlicher Raum im Umland von Zentren, peripher

„q20“410

20 %-Quantil

Ländlicher Raum, zentral

„q25“420

25 %-Quantil

Ländlicher Raum, intermediär

„q50“430

Median

Ländlicher Raum, peripher

schueler_bpk_ermittelt

Schülerinnen und Schüler, für die ein bPK-AS ermittelt werden konnte

einkommen_b1

mit der Angabe der Einkommensklassifikation der ersten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen

„q75“ 75 %-Quantil

20 %-Quantil

„q20“

erw_status_b1 Angaben zur Erwerbstätigkeit der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„u_v“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

„s_v“ selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

25 %-Quantil

„q25“

„u_t“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit

Median

„q50“

„e_a“ Erwerbsperson, arbeitslos

75 %-Quantil

„q75“

einkommen_b2

„r“ Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension

mit der Angabe der Einkommensklassifikation der zweiten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen

„s“ Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler

20 %-Quantil

„q20“

„so“ sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person

25 %-Quantil

„q25“

erw_status_b2

Angaben zur Erwerbstätigkeit der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

„q50“

Median

„u_v“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

75 %-Quantil

„q75“

einkommen_b1_b2

„s_v“ selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

mit der Angabe der Einkommensklassifikation beider Bezugspersonen relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen

„u_t“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit

20 %-Quantil

„q20“

„a“ Erwerbsperson, arbeitslos

25 %-Quantil

„q25“

„r“ Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension

Median

„q50“

„s“ Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler

75 %-Quantil

„q75“

erw_status_b1

Angaben zur Erwerbstätigkeit der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

„so“ sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

„u_v“

erw_status_b1_b2 Angaben zur Erwerbstätigkeit der beider Bezugspersonen, in folgenden Ausprägungen:

„u“ Unterschiedlich

selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

„s_v“

„u_v“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit

„u_t“

„s_v“ selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„u_t“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit

„a“ Erwerbspersonen, alle arbeitslos

Erwerbsperson, arbeitslos

„e_a“

„r“ Nicht-Erwerbsperson, alle im Ruhestand/Pension

Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension

„r“

„s“ Nicht-Erwerbsperson, alle Studierende, Schülerin oder Schüler

Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler

„s“

„so“ Alle sonstige Nicht-Erwerbspersonen und sonstige arbeitslose Personen

sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person

„so“

erw_tagestatus_b1b2

mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson in Relation zu den Tagen in Erwerbstätigkeit aller ersten Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:

Angaben zur Erwerbstätigkeit der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

„u_v“

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

„s_v“

selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

„q1“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im ersten Quartil

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit

„u_t“

„q2“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im zweiten Quartil

Erwerbsperson, arbeitslos

„a“

„q3“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im dritten Quartil

Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension

„r“

„q4“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im vierten Quartil

Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler

„s“

erw_tage_b2 mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson in Relation zu den Tagen in Erwerbstätigkeit aller ersten Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:

„q1“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im ersten Quartil

sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person

„so“

erw_status_b1_b2

Angaben zur Erwerbstätigkeit beider Bezugspersonen, in folgenden Ausprägungen:

„q2“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im zweiten Quartil

Unterschiedlich

„u“

„q3“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im dritten Quartil

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

„u_v“

„q4“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im vierten Quartil

selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

„s_v“

erw_tage_b1_b2 mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen in Relation zu den Tagen in Erwerbstätigkeit beider Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:

„q1“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im ersten Quartil

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit

„u_t“

„a“

Erwerbspersonen, alle arbeitslos

„q2“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im zweiten Quartil

Nicht-Erwerbsperson, alle im Ruhestand/Pension

„r“

„q3“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im dritten Quartil

Nicht-Erwerbsperson, alle Studierende, Schülerin oder Schüler

„s“

„q4“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im vierten Quartil

alle sonstigen Nicht-Erwerbspersonen und sonstigen arbeitslosen Personen

„so“

geblanderw_tage_b1

mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson in folgenden Ausprägungen:

„oe“0

Österreich

Null Tage in Erwerbstätigkeit

„eu“1_bis_364

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

1 bis 364 Tage in Erwerbstätigkeit

„int“365

Land außerhalb der Europäischen Union

365 Tage (auch in Schaltjahren) in Erwerbstätigkeit

gebland_child_poverty_b1 mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind

gebland_poverty_b1 mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind

geblanderw_tage_b2

mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson in folgenden Ausprägungen:

0

Null Tage in Erwerbstätigkeit

„oe“1_bis_364

Österreich

1 bis 364 Tage in Erwerbstätigkeit

„eu“365

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

365 Tage (auch in Schaltjahren) in Erwerbstätigkeit

erw_tage_b1_b2

mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:

„int“0

Land außerhalb der Europäischen Union

Null Tage in Erwerbstätigkeit

gebland_child_poverty_b2 mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind

1_bis_364

1 bis 364 Tage in Erwerbstätigkeit

gebland_poverty_b2

mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind

365

365 Tage in Erwerbstätigkeit

gebland_b1_b2

mit der Angabe der Geburtsländer aller Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:

366 bis 729

366 bis 729 Tage in Erwerbstätigkeit

„oe“730

alle Bezugspersonen haben als Österreich als Geburtsland

730 Tage in Erwerbstätigkeit

epinc20

„uoe“ unterschiedliche Geburtsländer, eines davon Österreich

mit der Angabe des Anteils des Äquivalenzeinkommens, die unter dem unteren Quintil liegen

epinc20_KI_u

„noe“ keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich

mit der Angabe des unteren Werts des epinc20 zugehörigen Konfidenzinterwalls

geblandepinc20_childKI_poverty_b1_b2o

Mit der Angabe des Geburtslands beider Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“), jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind und „9“ wenn die Geburtsländer in unterschiedliche Kategorien fallen

mit der Angabe des oberen Werts des epinc20 zugehörigen Konfidenzinterwalls

geblandepinc_poverty_b1_b2na

Mit der Angabe des Geburtslands beider Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“), jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind „9“ wenn die Geburtsländer in unterschiedliche Kategorien fallen

mit der Angabe der fehlenden Werte für das Äquivalenzeinkommen

staatgebland_b1

mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

„oe“ Österreich

Österreich

„oe“

„eu“ Land der Europäischen Union, ohne „oe“

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

„eu“

„int“ Land außerhalb der Europäischen Union

Land außerhalb der Europäischen Union

„int“

staatgebland_b2

mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

„oe“ Österreich

Österreich

„oe“

„eu“ Land der Europäischen Union, ohne „oe“

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

„eu“

„int“ Land außerhalb der Europäischen Union

Land außerhalb der Europäischen Union

„int“

oegebland_b1_b2

mit der Angabe, ob eine oder alle Bezugspersonen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw. besitzen, in folgenden Ausprägungen

mit der Angabe der Geburtsländer beider Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:

„oe“ alle Bezugspersonen: Österreichische Staatsbürgerschaft

beide Bezugspersonen haben Österreich als Geburtsland

„oe“

„uoe“ unterschiedliche Staatsbürgerschaften, eine davon Österreich

unterschiedliche Geburtsländer, eines davon Österreich

„uoe“

„noe“ keine Bezugsperson hat die österreichische Staatsbürgerschaft

keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich

„noe“

gebland_s_b1_b2

mit der Angabe der Geburtsländer der Schülerin oder des Schülers sowie der Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:

„oe“

Die Schülerin und beide Bezugspersonen haben Österreich als Geburtsland

„oe1“

Die Schülerin und eine Bezugsperson haben Österreich als Geburtsland

„mig1“

Die Schülerin oder der Schüler und keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich

„mig2“

Die Schülerin oder der Schüler hat als Geburtsland Österreich und keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich

migx

Das Geburtsland der Schülerin bzw. des Schülers ist unbekannt und keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich

mig

Das Geburtsland der Schülerin bzw. des Schülers ist unbekannt und zumindest eine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich

staat_b1

mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

„oe“

Österreich

„eu“

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

„int“

Land außerhalb der Europäischen Union

staat_b2

mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

„oe“

Österreich

„eu“

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

„int“

Land außerhalb der Europäischen Union

oe_b1_b2

mit der Angabe, ob eine oder beide Bezugspersonen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw. besitzen, in folgenden Ausprägungen:

„oe“

beide Bezugspersonen: Österreichische Staatsbürgerschaft

„uoe“

unterschiedliche Staatsbürgerschaften, eine davon Österreich

„noe“

keine Bezugsperson hat die österreichische Staatsbürgerschaft

vollst_vorh

mit der Angabe der Schülerinnen und Schüler für die alle Teilkomponenten der Ermittlung der sozioökonomischen Ausgangslage vorhanden sind.

Stand vor dem 18.02.2026

In Kraft vom 01.09.2021 bis 18.02.2026

Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine CSV-Datei im Zeichensatzformat UTF-8.

2. Die Attribute gemäß Z 3 bis 5 sind in folgenden Kategorien zu melden, sofern eine Re-Identifikation von Einzelpersonen ausgeschlossen ist:2. Die Attribute gemäß Ziffer 3 bis 5 sind in folgenden Kategorien zu melden, sofern eine Re-Identifikation von Einzelpersonen ausgeschlossen ist:

2.1. Österreich gesamt, Bundesländer und Bildungsregionen

2.1.1 Schule gesamt

2.1.2. Schulart.

2.1.3. Schulstufe

2.1.4. Schulstufe nach Schulart

2.2. Schule und gegebenenfalls Schulcluster

2.2.1. Schule und gegebenenfalls Schulcluster gesamt

2.2.2. Schulart

2.2.3. Schulstufe pro Schule, bei mehr als einer Schulart ist sowohl der Gesamtwert pro Schulstufe als auch der Wert pro Schulart anzugeben.

2.2.4. Klasse bzw. JahrgangSchulstufe pro Schule bzw. nächsthöhere Ebene

3. Sollte in den Kategorien gemäß Z 2 eine Re-Identifikation von Einzelpersonen nicht ausgeschlossen sein, so ist auf die nächsthöhere Aggregationsebene zu gehen.3. Sollte in den Kategorien gemäß Ziffer 2, eine Re-Identifikation von Einzelpersonen nicht ausgeschlossen sein, so ist auf die nächsthöhere Aggregationsebene zu gehen.

4. Für die Kategorien gemäß 2.1 sind folgende Attribute und Werte zu verwenden:

Attribut

Wert

bl

mit der Bezeichnung für das Bundesland, in folgenden Ausprägungen:

„0“

Österreich gesamt

„1“

Burgenland

„2“

Kärnten

„3“

Niederösterreich

„4“

Oberösterreich

„5“

Salzburg

„6“

Steiermark

„7“

Tirol

„8“

Vorarlberg

„9“

Wien

b_reg

mit der Bezeichnung für die Bildungsregion (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Liste der Bildungsregionen)

sart

mit der Bezeichnung für die Schulart, in folgenden Ausprägungen

„vs_p“

Volksschule nur Primarstufe

„vs_s“

Volksschule nur Sekundarstufe

„vs“

Volksschule

„ms“

Mittelschule

sso_p“

Sonderschule nur Primarstufe

sso_si“

Sonderschule nur Sekundarstufe ISonderschule nur Sekundarstufe römisch eins

sso

Sonderschule

„pts“

Polytechnische Schule

„ahs_n_b

allgemein bildendeAllgemeinbildende höhere Schule ohne Berufstätigenformen

„ahs_u“

allgemein bildendeAllgemeinbildende höhere Schule nur Unterstufe

„ahs_o“

allgemein bildendeAllgemeinbildende höhere Schule nur Oberstufe inkl. Oberstufenrealgymnasium

„ahs_blf

allgemein bildendeAllgemeinbildende höhere Schule nur BerufstätigenformenOberstufe ohne Oberstufenrealgymnasium (Langform)

„ahs_org“

Allgemeinbildende höhere Schule nur Oberstufenrealgymnasium

„bs“

Berufsschule

„bms_n_b“ berufsbildende mittlere Schule ohne Berufstätigenformen

„bms_b

berufsbildendeBerufsbildende mittlere Schule nur Berufstätigenformen

„bhs_n_b

berufsbildendeBerufsbildende höhere Schule ohne Berufstätigenformen

bhs_n_bbmhs

berufsbildendeBerufsbildende mittlere und höhere Schule nur Berufstätigenformen

„bmhs_n_b“ berufsbildende mittlere und höhere Schule ohne Berufstätigenformen

s_ostatut

Schule mit eigenem Organisationsstatut

schulstufe

mit der Schulstufe, die eine schulartenübergreifende Nummerierung der Ausbildungsjahre ist, beginnend mit „1“ für das 1. Grundschuljahr und „0“ für die Vorschulstufe (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert)

45. Für die Kategorien gemäß 2.2 sind zusätzlich folgende Attribute und Werte zu verwenden:

Attribut

Wert

skz

mit der Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt (gemäß der von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei)

oe-pr

mit der Angabe der Information, ob es sich um eine öffentliche „oe“ oder private „pr“ Schule handelt

klasse

mit der (schulüblichen) Bezeichnung der (Stamm-)Klasse bzw. Jahrgang usw., wobei die erste Stelle numerisch ist und das Ausbildungsjahr bzw. -semester dieses Lehrplans wiedergibt (der Wertevorrat pro Lehrplan ist in der von der Bundesministerin oder vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten Schulformendatei definiert), die weiteren Stellen dienen zur Unterscheidung von Parallelklassen innerhalb der Schule; Klassenteile einer Stammklasse unterscheiden sich nicht in der Klassenbezeichnung, sondern durch die Schulformkennzahl bzw. Schulstufe

schulart_modus

mit der Angabe der überwiegenden Schulart

5

6. Folgende Attribute und Werte sind insofern zutreffend für jede Kategorie zu melden.

5.1.6.1 Es sind jeweils die Anzahlen und Anteile pro Kategorie anzugeben, Ausnahmen sind gesondert angeführt, fehlende Werte sind gesondert anzugeben.

5.2.6.2 Unter Bezugspersonen werden jene Personen verstanden, die aufgrund statistischer Verfahren einer Schülerin oder einem Schüler als „mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ermittelte“ Erziehungsberechtigte zugeordnet werden können. Direkte Ableitungen von leiblichen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind in der Datenbasis der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ nicht möglich. Als erste Bezugsperson (b1) wird, falls vorhanden, bevorzugt die weibliche Bezugsperson bezeichnet, als zweite Bezugsperson (b2), falls vorhanden, bevorzugt die männliche Bezugsperson. Sollten zwei gleichgeschlechtliche Bezugspersonen ermittelt werden, sind diese ebenfalls abgebildet. Kann eine Bezugsperson (b1 oder b2) oder können beide Bezugspersonen (b1 und b2) nicht ermittelt werden, sind diese unter den fehlenden Werten anzugeben. Werden bei Attributen Angaben zu beiden Bezugspersonen gefordert, hat bei Vorhandensein nur einer Bezugsperson die Angabe nur zu dieser zu erfolgen.

6.3 Es sind ausschließlich Daten von Schulformen gemäß SchUG (nicht gemäß SchUG-BKV) zu melden.

Attribut

Wert

Wert

schueler

mit der Angabe der Anzahl an Schülerinnen und Schüler gesamt, hier ist kein Anteil zu melden

mit der Angabe der Anzahl an Schülerinnen und Schüler gesamt, hier ist kein Anteil zu melden

sprache

mit der oder den im Alltag gebrauchten Sprache(n) der Schülerinnen und Schüler in folgenden Ausprägungen gemäß Anlage 1 Z 4 Merkmale alltagssprache1 bis alltagssprache3mit der oder den im Alltag gebrauchten Sprache(n) der Schülerinnen und Schüler in folgenden Ausprägungen gemäß Anlage 1 Ziffer 4, Merkmale alltagssprache1 bis alltagssprache3

zuzug

mit der Angabe der Schülerinnen und Schüler, die im letzten Jahr „1“, in den letzten beiden Jahren „2“ oder in den letzten 5 Jahren „5“ aus dem Ausland zugezogen sind

„1“

Angabe ausschließlich Deutsch

gebland

mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung:

„2“

Angabe Deutsch sowie eine oder mehrere andere Sprache(n)

„oe“ Österreich

Angabe kein Deutsch

„3“

migrationshintergrund

mit der Angabe der Schülerinnen und Schüler, deren beide Bezugspersonen nicht in Österreich geboren wurden.

zuzug

mit der Angabe der Schülerinnen und Schüler, die im letzten Jahr „1“, in den letzten beiden Jahren „2“ oder in den letzten 5 Jahren „5“ aus dem Ausland zugezogen sind

gebland

mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung:

„oe“

Österreich

„eu“ Land der Europäischen Union, ohne „oe“

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

„eu“

„int“ Land außerhalb der Europäischen Union

Land außerhalb der Europäischen Union

„int“

gebland_child_poverty mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind

gebland_poverty mit der Angabe des Geburtslands der Schülerinnen und Schüler, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind

haushalt

mit der Angabe der durchschnittlichen Haushaltsgröße (arithmetisches Mittel und Median), hier sind keine Anzahlen und Anteile anzugeben

mit der Angabe der durchschnittlichen Haushaltsgröße (arithmetisches Mittel und Median), hier sind keine Anzahlen und Anteile anzugeben

bezugsperson0

Schülerinnen und Schüler, für die keine Bezugsperson ermittelt werden konnte

Schülerinnen und Schüler, für die keine Bezugsperson ermittelt werden konnte

bezugsperson_1 Schülerinnen und Schüler, für die die erste Bezugsperson ermittelt werden konnte
bezugsperson_1_m Schülerinnen und Schüler, deren erste Bezugsperson männlich ist

bezugsperson_21

Schülerinnen und Schüler, für die die zweite Bezugsperson ermittelt werden konnte

Schülerinnen und Schüler, für die die erste Bezugsperson ermittelt werden konnte

bezugsperson_2_w

Schülerinnen und Schüler, deren zweite Bezugsperson weiblich ist

bezugsperson_1_2

Schülerinnen und Schüler, für die zwei Bezugspersonen ermittelt werden konnten

Schülerinnen und Schüler, für die die zweite Bezugsperson ermittelt werden konnte

bezugsperson_1_2_g

Schülerinnen und Schüler, deren beide Bezugspersonen gleichgeschlechtlich sind

Schülerinnen und Schüler, für die zwei Bezugspersonen ermittelt werden konnten

bildung_b1

höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

„ps“ maximal Pflichtschule
„le“ Lehre, berufsbildende mittlere Schule
„ma“ Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg
„hs“ Hochschule, Akademie
bildung_b2 höchste abgeschlossene Ausbildung der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

„ps“ maximal Pflichtschule

maximal Pflichtschule

„ps“

„le“ Lehre, berufsbildende mittlere Schule

Lehre, berufsbildende mittlere Schule

„le“

„ma“ Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg

Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg

„ma“

„hs“ Hochschule, Akademie

Hochschule, Akademie

„hs“

bildung_b2

höchste abgeschlossene Ausbildung der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

„ps“

maximal Pflichtschule

„le“

Lehre, berufsbildende mittlere Schule

„ma“

Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg

„hs“

Hochschule, Akademie

bildung_b1_b2

höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten und zweiten Bezugsperson

höchste abgeschlossene Ausbildung der ersten und zweiten Bezugsperson

„ngp“ Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, eine Bezugsperson hat maximal Pflichtschule

Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, eine Bezugsperson hat maximal Pflichtschule

„ngp“

„ng“ Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, aber nicht „ngp“

Bezugspersonen haben unterschiedlichen Abschluss, aber nicht „ngp“

„ng“

„ps“ maximal Pflichtschule
„le“ Lehre, berufsbildende mittlere Schule
„ma“ Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg

„hs“ Hochschule, Akademie

maximal Pflichtschule

„ps“

urbanisierungsgrad

mit der Angabe des Grads der Urbanisierung des Schulstandorts nach der Klassifikation der Europäischen Kommission

„le“

Lehre, berufsbildende mittlere Schule

schueler_bpk_ermittelt Schülerinnen und Schüler, für die ein bPK-AS ermittelt werden konnte

einkommen_b1

mit der Angabe der Einkommensklassifikation der ersten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen

„ma“

Höhere Schule, Berufsreifeprüfung, Kolleg

„q20“ 20 %-Quantil

Hochschule, Akademie

„hs“

urbanisierungsgrad

mit der Angabe des Grads der Urbanisierung des Schulstandorts nach der Klassifikation der Europäischen Kommission

urb_rur_typ

„q25“ 25 %-Quantil

mit der Angabe der Urban-Rural-Typologie der Statistik Austria des Schulstandorts mit den Ausprägungen:

„q50“101

Median

Urbane Großzentren

„q75“102

75 %-Quantil

Urbane Mittelzentren

einkommen_b1

mit der Angabe der Einkommensklassifikation der zweiten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen

103

Urbane Kleinzentren

„q20“210

20 %-Quantil

Regionale Zentren, zentral

„q25“220

25 %-Quantil

Regionale Zentren, intermediär

„q50“310

Median

Ländlicher Raum im Umland von Zentren, zentral

„q75“320

75 %-Quantil

Ländlicher Raum im Umland von Zentren, intermediär

einkommen_b2

mit der Angabe der Einkommensklassifikation beider Bezugspersonen relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen

330

Ländlicher Raum im Umland von Zentren, peripher

„q20“410

20 %-Quantil

Ländlicher Raum, zentral

„q25“420

25 %-Quantil

Ländlicher Raum, intermediär

„q50“430

Median

Ländlicher Raum, peripher

schueler_bpk_ermittelt

Schülerinnen und Schüler, für die ein bPK-AS ermittelt werden konnte

einkommen_b1

mit der Angabe der Einkommensklassifikation der ersten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen

„q75“ 75 %-Quantil

20 %-Quantil

„q20“

erw_status_b1 Angaben zur Erwerbstätigkeit der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:
„u_v“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

„s_v“ selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

25 %-Quantil

„q25“

„u_t“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit

Median

„q50“

„e_a“ Erwerbsperson, arbeitslos

75 %-Quantil

„q75“

einkommen_b2

„r“ Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension

mit der Angabe der Einkommensklassifikation der zweiten Bezugsperson relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen

„s“ Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler

20 %-Quantil

„q20“

„so“ sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person

25 %-Quantil

„q25“

erw_status_b2

Angaben zur Erwerbstätigkeit der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

„q50“

Median

„u_v“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

75 %-Quantil

„q75“

einkommen_b1_b2

„s_v“ selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

mit der Angabe der Einkommensklassifikation beider Bezugspersonen relativ zu allen Einkommen der ermittelten Bezugspersonen österreichweit; in folgenden Ausprägungen

„u_t“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit

20 %-Quantil

„q20“

„a“ Erwerbsperson, arbeitslos

25 %-Quantil

„q25“

„r“ Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension

Median

„q50“

„s“ Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler

75 %-Quantil

„q75“

erw_status_b1

Angaben zur Erwerbstätigkeit der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

„so“ sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

„u_v“

erw_status_b1_b2 Angaben zur Erwerbstätigkeit der beider Bezugspersonen, in folgenden Ausprägungen:

„u“ Unterschiedlich

selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

„s_v“

„u_v“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit

„u_t“

„s_v“ selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit
„u_t“ unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit

„a“ Erwerbspersonen, alle arbeitslos

Erwerbsperson, arbeitslos

„e_a“

„r“ Nicht-Erwerbsperson, alle im Ruhestand/Pension

Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension

„r“

„s“ Nicht-Erwerbsperson, alle Studierende, Schülerin oder Schüler

Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler

„s“

„so“ Alle sonstige Nicht-Erwerbspersonen und sonstige arbeitslose Personen

sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person

„so“

erw_tagestatus_b1b2

mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson in Relation zu den Tagen in Erwerbstätigkeit aller ersten Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:

Angaben zur Erwerbstätigkeit der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

„u_v“

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

„s_v“

selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

„q1“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im ersten Quartil

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit

„u_t“

„q2“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im zweiten Quartil

Erwerbsperson, arbeitslos

„a“

„q3“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im dritten Quartil

Nicht-Erwerbsperson, im Ruhestand/Pension

„r“

„q4“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson liegt im vierten Quartil

Nicht-Erwerbsperson, Studierende, Schülerin oder Schüler

„s“

erw_tage_b2 mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson in Relation zu den Tagen in Erwerbstätigkeit aller ersten Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:

„q1“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im ersten Quartil

sonstige Nicht-Erwerbsperson und sonstige arbeitslose Person

„so“

erw_status_b1_b2

Angaben zur Erwerbstätigkeit beider Bezugspersonen, in folgenden Ausprägungen:

„q2“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im zweiten Quartil

Unterschiedlich

„u“

„q3“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im dritten Quartil

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

„u_v“

„q4“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson liegt im vierten Quartil

selbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Vollzeit

„s_v“

erw_tage_b1_b2 mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen in Relation zu den Tagen in Erwerbstätigkeit beider Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:

„q1“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im ersten Quartil

unselbständige Erwerbsperson, beschäftigt in Teilzeit

„u_t“

„a“

Erwerbspersonen, alle arbeitslos

„q2“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im zweiten Quartil

Nicht-Erwerbsperson, alle im Ruhestand/Pension

„r“

„q3“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im dritten Quartil

Nicht-Erwerbsperson, alle Studierende, Schülerin oder Schüler

„s“

„q4“ die Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen liegt im vierten Quartil

alle sonstigen Nicht-Erwerbspersonen und sonstigen arbeitslosen Personen

„so“

geblanderw_tage_b1

mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der ersten Bezugsperson in folgenden Ausprägungen:

„oe“0

Österreich

Null Tage in Erwerbstätigkeit

„eu“1_bis_364

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

1 bis 364 Tage in Erwerbstätigkeit

„int“365

Land außerhalb der Europäischen Union

365 Tage (auch in Schaltjahren) in Erwerbstätigkeit

gebland_child_poverty_b1 mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind

gebland_poverty_b1 mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind

geblanderw_tage_b2

mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres der zweiten Bezugsperson in folgenden Ausprägungen:

0

Null Tage in Erwerbstätigkeit

„oe“1_bis_364

Österreich

1 bis 364 Tage in Erwerbstätigkeit

„eu“365

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

365 Tage (auch in Schaltjahren) in Erwerbstätigkeit

erw_tage_b1_b2

mit der Angabe der Anzahl der Tage in Erwerbstätigkeit im Zeitraum eines Jahres beider Bezugspersonen; in folgenden Ausprägungen:

„int“0

Land außerhalb der Europäischen Union

Null Tage in Erwerbstätigkeit

gebland_child_poverty_b2 mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind

1_bis_364

1 bis 364 Tage in Erwerbstätigkeit

gebland_poverty_b2

mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“) und jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind

365

365 Tage in Erwerbstätigkeit

gebland_b1_b2

mit der Angabe der Geburtsländer aller Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:

366 bis 729

366 bis 729 Tage in Erwerbstätigkeit

„oe“730

alle Bezugspersonen haben als Österreich als Geburtsland

730 Tage in Erwerbstätigkeit

epinc20

„uoe“ unterschiedliche Geburtsländer, eines davon Österreich

mit der Angabe des Anteils des Äquivalenzeinkommens, die unter dem unteren Quintil liegen

epinc20_KI_u

„noe“ keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich

mit der Angabe des unteren Werts des epinc20 zugehörigen Konfidenzinterwalls

geblandepinc20_childKI_poverty_b1_b2o

Mit der Angabe des Geburtslands beider Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „child poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“), jene, die über der „child poverty line“ („0“) geboren sind und „9“ wenn die Geburtsländer in unterschiedliche Kategorien fallen

mit der Angabe des oberen Werts des epinc20 zugehörigen Konfidenzinterwalls

geblandepinc_poverty_b1_b2na

Mit der Angabe des Geburtslands beider Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:

die in einem Land unter der „total poverty line“ gemäß OECD-Definition geboren sind („1“), jene, die über der „total poverty line“ („0“) geboren sind „9“ wenn die Geburtsländer in unterschiedliche Kategorien fallen

mit der Angabe der fehlenden Werte für das Äquivalenzeinkommen

staatgebland_b1

mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

mit der Angabe des Geburtslands der ersten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

„oe“ Österreich

Österreich

„oe“

„eu“ Land der Europäischen Union, ohne „oe“

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

„eu“

„int“ Land außerhalb der Europäischen Union

Land außerhalb der Europäischen Union

„int“

staatgebland_b2

mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

mit der Angabe des Geburtslands der zweiten Bezugsperson, in folgender Ausprägung:

„oe“ Österreich

Österreich

„oe“

„eu“ Land der Europäischen Union, ohne „oe“

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

„eu“

„int“ Land außerhalb der Europäischen Union

Land außerhalb der Europäischen Union

„int“

oegebland_b1_b2

mit der Angabe, ob eine oder alle Bezugspersonen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw. besitzen, in folgenden Ausprägungen

mit der Angabe der Geburtsländer beider Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:

„oe“ alle Bezugspersonen: Österreichische Staatsbürgerschaft

beide Bezugspersonen haben Österreich als Geburtsland

„oe“

„uoe“ unterschiedliche Staatsbürgerschaften, eine davon Österreich

unterschiedliche Geburtsländer, eines davon Österreich

„uoe“

„noe“ keine Bezugsperson hat die österreichische Staatsbürgerschaft

keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich

„noe“

gebland_s_b1_b2

mit der Angabe der Geburtsländer der Schülerin oder des Schülers sowie der Bezugspersonen, in folgender Ausprägung:

„oe“

Die Schülerin und beide Bezugspersonen haben Österreich als Geburtsland

„oe1“

Die Schülerin und eine Bezugsperson haben Österreich als Geburtsland

„mig1“

Die Schülerin oder der Schüler und keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich

„mig2“

Die Schülerin oder der Schüler hat als Geburtsland Österreich und keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich

migx

Das Geburtsland der Schülerin bzw. des Schülers ist unbekannt und keine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich

mig

Das Geburtsland der Schülerin bzw. des Schülers ist unbekannt und zumindest eine Bezugsperson hat als Geburtsland Österreich

staat_b1

mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der ersten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

„oe“

Österreich

„eu“

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

„int“

Land außerhalb der Europäischen Union

staat_b2

mit der Angabe der Staatsbürgerschaft der zweiten Bezugsperson, in folgenden Ausprägungen:

„oe“

Österreich

„eu“

Land der Europäischen Union, ohne „oe“

„int“

Land außerhalb der Europäischen Union

oe_b1_b2

mit der Angabe, ob eine oder beide Bezugspersonen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw. besitzen, in folgenden Ausprägungen:

„oe“

beide Bezugspersonen: Österreichische Staatsbürgerschaft

„uoe“

unterschiedliche Staatsbürgerschaften, eine davon Österreich

„noe“

keine Bezugsperson hat die österreichische Staatsbürgerschaft

vollst_vorh

mit der Angabe der Schülerinnen und Schüler für die alle Teilkomponenten der Ermittlung der sozioökonomischen Ausgangslage vorhanden sind.

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