§ 172 WTBG 2017 Pflichten der Mitglieder

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999

Die Mitglieder sind verpflichtet, die kammerrechtlichen Vorschriften einzuhalten und die Beschlüsse der Kammerorgane zu beachten.

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In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999

Die Mitglieder sind verpflichtet, die kammerrechtlichen Vorschriften einzuhalten und die Beschlüsse der Kammerorgane zu beachten.

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