§ 186 WTBG 2017 Wahlen

Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
Kosten

Die Kosten, die sich aus der Durchführung der Wahlen der Kammerorgane ergeben, sind von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu tragen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.2017 bis 31.12.9999
Kosten

Die Kosten, die sich aus der Durchführung der Wahlen der Kammerorgane ergeben, sind von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu tragen.

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