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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Auf die Zustellung von Schriftstücken an die bevollmächtigten Vertreter von Wählergruppen und von verbundenen Wahlvorschlägen ist § 16 Abs. 5 ZustG nicht anzuwenden. Auf die Zustellung von Schriftstücken an die bevollmächtigten Vertreter von Wählergruppen und von verbundenen Wahlvorschlägen ist Paragraph 16, Absatz 5, ZustG nicht anzuwenden.
Auf die Zustellung von Schriftstücken an die bevollmächtigten Vertreter von Wählergruppen und von verbundenen Wahlvorschlägen ist § 16 Abs. 5 ZustG nicht anzuwenden. Auf die Zustellung von Schriftstücken an die bevollmächtigten Vertreter von Wählergruppen und von verbundenen Wahlvorschlägen ist Paragraph 16, Absatz 5, ZustG nicht anzuwenden.