§ 25 RKEG Schluss- und Übergangsbestimmungen

Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2026 bis 31.12.9999
Umsetzung von Rechtsakten der EU

Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG, ABl. Nr. L 333 vom 27.12.2022 S. 164. Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG, Amtsblatt Nummer L 333 vom 27.12.2022 Seite 164.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2026 bis 31.12.9999
Umsetzung von Rechtsakten der EU

Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG, ABl. Nr. L 333 vom 27.12.2022 S. 164. Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG, Amtsblatt Nummer L 333 vom 27.12.2022 Seite 164.

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