§ 19 BHV 2013 Erfassung der Verrechnungsdaten der Zahlstellen

Bundeshaushaltsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Die von den Zahlstellen an die BHAG übermittelten Zahlstellenabrechnungen sind von der BHAG im HV-System zu erfassen (§ 9 Abs. 3 Z 8 BHG 2013). Bei Vorhandensein der technisch-organisatorischen Voraussetzungen bei der Zahlstelle kann die Erfassung der Zahlstellengebarung von der Zahlstelle direkt im HV-System erfolgen. Die von den Zahlstellen an die BHAG übermittelten Zahlstellenabrechnungen sind von der BHAG im HV-System zu erfassen (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer 8, BHG 2013). Bei Vorhandensein der technisch-organisatorischen Voraussetzungen bei der Zahlstelle kann die Erfassung der Zahlstellengebarung von der Zahlstelle direkt im HV-System erfolgen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Die von den Zahlstellen an die BHAG übermittelten Zahlstellenabrechnungen sind von der BHAG im HV-System zu erfassen (§ 9 Abs. 3 Z 8 BHG 2013). Bei Vorhandensein der technisch-organisatorischen Voraussetzungen bei der Zahlstelle kann die Erfassung der Zahlstellengebarung von der Zahlstelle direkt im HV-System erfolgen. Die von den Zahlstellen an die BHAG übermittelten Zahlstellenabrechnungen sind von der BHAG im HV-System zu erfassen (Paragraph 9, Absatz 3, Ziffer 8, BHG 2013). Bei Vorhandensein der technisch-organisatorischen Voraussetzungen bei der Zahlstelle kann die Erfassung der Zahlstellengebarung von der Zahlstelle direkt im HV-System erfolgen.

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