§ 20 BHV 2013 Internes Kontrollsystem

Bundeshaushaltsverordnung 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Der BHAG obliegt die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der ihr im Rahmen der Haushaltsführung des Bundes übertragenen Aufgaben mittels eines von der Bundesministerin für Finanzen oder vom Bundesminister für Finanzen eingerichteten internen Kontrollsystems sowie mittels eigener organisatorischer Maßnahmen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Der BHAG obliegt die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der ihr im Rahmen der Haushaltsführung des Bundes übertragenen Aufgaben mittels eines von der Bundesministerin für Finanzen oder vom Bundesminister für Finanzen eingerichteten internen Kontrollsystems sowie mittels eigener organisatorischer Maßnahmen.

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