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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch Z 19, BGBl. II Nr. 174/2020)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Ziffer 19,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2020,)
Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht sind gemäß SERA.5005 lit. c zulässig. Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht sind gemäß SERA.5005 Litera c, zulässig.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch Z 19, BGBl. II Nr. 174/2020)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Ziffer 19,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2020,)
Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht sind gemäß SERA.5005 lit. c zulässig. Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht sind gemäß SERA.5005 Litera c, zulässig.