§ 25 LVR 2014 Luftraumklassifzierung

Luftverkehrsregeln 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.05.2025 bis 31.12.9999
Luftraumklassifizierung

Nach dem 6. Abschnitt des Anhanges der SERA werden Lufträume mit den aus Anhang A ersichtlichen räumlichen Grenzen festgelegt. Etwaige zeitliche Beschränkungen der Luftraumklassifizierung sind in luftfahrtüblicher Weise kundzumachen. Jener Teil des Luftraumes in Österreich, der dauerhaft oder vorübergehend mit keiner anderen Luftraumklasse im Anhang A festgelegt ist, wird mit der Luftraumklasse G klassifiziert.

Stand vor dem 14.05.2025

In Kraft vom 01.01.2019 bis 14.05.2025
Luftraumklassifizierung

Nach dem 6. Abschnitt des Anhanges der SERA werden Lufträume mit den aus Anhang A ersichtlichen räumlichen Grenzen festgelegt. Etwaige zeitliche Beschränkungen der Luftraumklassifizierung sind in luftfahrtüblicher Weise kundzumachen. Jener Teil des Luftraumes in Österreich, der dauerhaft oder vorübergehend mit keiner anderen Luftraumklasse im Anhang A festgelegt ist, wird mit der Luftraumklasse G klassifiziert.

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