§ 7 UHSBV Erasmus+-Auslandsaufenthalte

Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2022 bis 31.12.9999

Die Mobilitätsdaten in Bezug auf Erasmus+-Auslandsaufenthalte von Studierenden an postsekundären Bildungseinrichtungen umfassen einen European Student Identifier (ESI), der aus einem Länderkürzel und der Matrikelnummer der oder des jeweiligen Studierenden besteht. Eine Verarbeitung der Daten ist für die Abwicklung der Erasmus+ Mobilität notwendig, andernfalls kann keine Teilnahme am Programm erfolgen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2022 bis 31.12.9999

Die Mobilitätsdaten in Bezug auf Erasmus+-Auslandsaufenthalte von Studierenden an postsekundären Bildungseinrichtungen umfassen einen European Student Identifier (ESI), der aus einem Länderkürzel und der Matrikelnummer der oder des jeweiligen Studierenden besteht. Eine Verarbeitung der Daten ist für die Abwicklung der Erasmus+ Mobilität notwendig, andernfalls kann keine Teilnahme am Programm erfolgen.

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