Anl. 1 UHSBV

Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2026 bis 31.12.9999
Dieser Anhang zum Diplom wurde nach dem von der Europäischen Kommission, dem Europarat und der UNESCO entwickelten Modell erstellt. Mit dem Anhang wird das Ziel verfolgt, ausreichend unabhängige Daten zur Verfügung zu stellen, um die internationale „Transparenz“ und die angemessene akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Diplomen, Abschlüssen, Zeugnissen usw.) zu verbessern. Der Anhang beschreibt Art, Niveau, Kontext, Inhalt und Status des Studiums, das von der in der Originalurkunde bezeichneten Person erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Anhang ist frei von jeglichen Werturteilen, Äquivalenzaussagen oder Empfehlungen zur Anerkennung. Er sollte Angaben in allen acht Abschnitten enthalten. Wenn keine Angaben gemacht werden, sollte dies durch eine Begründung erläutert werden.

1

Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber der Qualifikation

1.1

Familienname(n)

1.2

Vorname(n)

1.3

Geburtsdatum

TT/MM/JJJJ

1.4

Matrikelnummer oder Code zur Identifizierung der/des Studierenden (wenn vorhanden)

2

Angaben zur Qualifikation

2.1

Bezeichnung der Qualifikation und (wenn vorhanden) verliehener akademischer Grad (in der Originalsprache)

2.2

Hauptstudienfach oder -fächer für die Qualifikation

2.3

Name und Status der Einrichtung, die die Qualifikation verliehen hat (in der Originalsprache)

2.4

Name und Status der Einrichtung (falls nicht mit 2.3 identisch), die das Studium durchgeführt hat (in der Originalsprache)

2.5

Im Unterricht/bei den Prüfungen verwendete Sprache(n)

3

Angaben zu Niveau und Dauer der Qualifikation

3.1

Niveau (Stufe) der Qualifikation

3.2

Gesetzliche Dauer des Studiums (Regelstudiendauer) in ECTS-Anrechnungspunkten und/oder Jahren (Semestern)

3.3

Zugangsvoraussetzung(en) (allgemeine Universitätsreife)

4

Angaben zum Inhalt des abgeschlossenen Studiums und zu den erzielten Ergebnissen

4.1

Studienform

4.2

Lernergebnisse des Studiums

4.3

Details zum Studium, individuell erworbene ECTS-Anrechnungspunkte und Noten

4.4

Notensystem und, wenn verfügbar, ECTS-Einstufungstabelle

Einzelnoten:

– „sehr gut“ (1)

– „gut“ (2)

– „befriedigend“ (3)

– „genügend“ (4)

– „nicht genügend“ (5)

Positive Leistung, wo keine genaue Differenzierung erfolgt:

– „mit Erfolg teilgenommen“

Negative Leistung, wo keine genaue Differenzierung erfolgt:

– „ohne Erfolg teilgenommen“

4.5

Gesamtbeurteilung der Qualifikation (in der Originalsprache)Gesamtnote

„Mit Auszeichnung/gutem Erfolg bestanden“ bzw. „Bestanden“ auf der Basis derZiffernmäßig errechnete Gesamtnote (nach ECTS-Anrechnungspunkten gewichtet und auf zwei Kommastellen gerundet, wobei aufzurunden ist, wenn die Tausendstelstelle mindestens den Wert 5 hat) bzw. „nicht zutreffend“

5

Angaben zur Berechtigung der Qualifikation

5.1

Zugang zu weiterführenden Studien

5.2

Zugang zu reglementierten Berufen (sofern zutreffend)

Zugang zu reglementierten Berufen nach Maßgabe der berufsrechtlichen Vorschriften;

Diplom im Sinne des Art. 11 lit. c/d/e der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von BerufsqualifikationenDiplom im Sinne des Artikel 11, lit. c/d/e der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

6

Weitere Angaben

6.1

Weitere Angaben

6.2

Weitere Informationsquellen

7

Zertifizierung des Anhanges

7.1

Dieses Dokument wurde gemäß § 19 des E-Government-Gesetzes, BGBl. I Nr. 10/2004, in der geltenden Fassung, amtssigniert und hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.Dieses Dokument wurde gemäß Paragraph 19, des E-Government-Gesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004,, in der geltenden Fassung, amtssigniert und hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

8

Angaben zum nationalen Hochschulsystem

Aktuelle Informationen zum österreichischen Hochschulsystem sind auf folgenden Internetseitender Internetseite von Eurydice (Europäisches Bildungsinformationsnetz) sowie auf folgender nationaler Internetseite abrufbar: Bildungssystem.at [https://www.bildungssystem.at/hochschule]

Strichaufzählung

Amtssignatur

  1. 2.Ziffer 2

Stand vor dem 28.02.2026

In Kraft vom 01.08.2023 bis 28.02.2026
Dieser Anhang zum Diplom wurde nach dem von der Europäischen Kommission, dem Europarat und der UNESCO entwickelten Modell erstellt. Mit dem Anhang wird das Ziel verfolgt, ausreichend unabhängige Daten zur Verfügung zu stellen, um die internationale „Transparenz“ und die angemessene akademische und berufliche Anerkennung von Qualifikationen (Diplomen, Abschlüssen, Zeugnissen usw.) zu verbessern. Der Anhang beschreibt Art, Niveau, Kontext, Inhalt und Status des Studiums, das von der in der Originalurkunde bezeichneten Person erfolgreich abgeschlossen wurde. Der Anhang ist frei von jeglichen Werturteilen, Äquivalenzaussagen oder Empfehlungen zur Anerkennung. Er sollte Angaben in allen acht Abschnitten enthalten. Wenn keine Angaben gemacht werden, sollte dies durch eine Begründung erläutert werden.

1

Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber der Qualifikation

1.1

Familienname(n)

1.2

Vorname(n)

1.3

Geburtsdatum

TT/MM/JJJJ

1.4

Matrikelnummer oder Code zur Identifizierung der/des Studierenden (wenn vorhanden)

2

Angaben zur Qualifikation

2.1

Bezeichnung der Qualifikation und (wenn vorhanden) verliehener akademischer Grad (in der Originalsprache)

2.2

Hauptstudienfach oder -fächer für die Qualifikation

2.3

Name und Status der Einrichtung, die die Qualifikation verliehen hat (in der Originalsprache)

2.4

Name und Status der Einrichtung (falls nicht mit 2.3 identisch), die das Studium durchgeführt hat (in der Originalsprache)

2.5

Im Unterricht/bei den Prüfungen verwendete Sprache(n)

3

Angaben zu Niveau und Dauer der Qualifikation

3.1

Niveau (Stufe) der Qualifikation

3.2

Gesetzliche Dauer des Studiums (Regelstudiendauer) in ECTS-Anrechnungspunkten und/oder Jahren (Semestern)

3.3

Zugangsvoraussetzung(en) (allgemeine Universitätsreife)

4

Angaben zum Inhalt des abgeschlossenen Studiums und zu den erzielten Ergebnissen

4.1

Studienform

4.2

Lernergebnisse des Studiums

4.3

Details zum Studium, individuell erworbene ECTS-Anrechnungspunkte und Noten

4.4

Notensystem und, wenn verfügbar, ECTS-Einstufungstabelle

Einzelnoten:

– „sehr gut“ (1)

– „gut“ (2)

– „befriedigend“ (3)

– „genügend“ (4)

– „nicht genügend“ (5)

Positive Leistung, wo keine genaue Differenzierung erfolgt:

– „mit Erfolg teilgenommen“

Negative Leistung, wo keine genaue Differenzierung erfolgt:

– „ohne Erfolg teilgenommen“

4.5

Gesamtbeurteilung der Qualifikation (in der Originalsprache)Gesamtnote

„Mit Auszeichnung/gutem Erfolg bestanden“ bzw. „Bestanden“ auf der Basis derZiffernmäßig errechnete Gesamtnote (nach ECTS-Anrechnungspunkten gewichtet und auf zwei Kommastellen gerundet, wobei aufzurunden ist, wenn die Tausendstelstelle mindestens den Wert 5 hat) bzw. „nicht zutreffend“

5

Angaben zur Berechtigung der Qualifikation

5.1

Zugang zu weiterführenden Studien

5.2

Zugang zu reglementierten Berufen (sofern zutreffend)

Zugang zu reglementierten Berufen nach Maßgabe der berufsrechtlichen Vorschriften;

Diplom im Sinne des Art. 11 lit. c/d/e der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von BerufsqualifikationenDiplom im Sinne des Artikel 11, lit. c/d/e der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

6

Weitere Angaben

6.1

Weitere Angaben

6.2

Weitere Informationsquellen

7

Zertifizierung des Anhanges

7.1

Dieses Dokument wurde gemäß § 19 des E-Government-Gesetzes, BGBl. I Nr. 10/2004, in der geltenden Fassung, amtssigniert und hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.Dieses Dokument wurde gemäß Paragraph 19, des E-Government-Gesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004,, in der geltenden Fassung, amtssigniert und hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

8

Angaben zum nationalen Hochschulsystem

Aktuelle Informationen zum österreichischen Hochschulsystem sind auf folgenden Internetseitender Internetseite von Eurydice (Europäisches Bildungsinformationsnetz) sowie auf folgender nationaler Internetseite abrufbar: Bildungssystem.at [https://www.bildungssystem.at/hochschule]

Strichaufzählung

Amtssignatur

  1. 2.Ziffer 2

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