§ 12a GVG-B 2005 (weggefallen)

Grundversorgungsgesetz – Bund 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.9999
Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in der männlichen Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise§ 12a GVG-B 2005 seit 31.12.2004 weggefallen. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Stand vor dem 31.12.2004

In Kraft vom 22.11.2003 bis 31.12.2004
Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in der männlichen Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise§ 12a GVG-B 2005 seit 31.12.2004 weggefallen. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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