§ 14 GVG-B 2005 Verweisungen

Grundversorgungsgesetz – Bund 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.06.2026 bis 31.12.9999

Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze oder auf unmittelbar anwendbare Vorschriften des Unionsrechts sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

Stand vor dem 11.06.2026

In Kraft vom 01.01.2005 bis 11.06.2026

Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze oder auf unmittelbar anwendbare Vorschriften des Unionsrechts sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

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