Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, logopädische Kenntnisse und Fertigkeiten mit medizinischen Kenntnissen sowie Kenntnissen aus Bezugsdisziplinen über die Physiologie und Pathologie der Sprache, des Sprechens, der Atmung, der Stimme, des Hörens, der Kommunikation und Interaktion, der Nahrungsaufnahme und des Schluckens sowie über Störungen und Behinderungen im Cranio-Facio-Oralen Bereich zum eigenverantwortlichen logopädischen Handeln zu verknüpfen.
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, Untersuchungen und Behandlungen von Sprach-, Sprech-, Atem-, Stimm-, Hör- und Kommunikations- und Interaktionsstörungen, Störungen der Nahrungsaufnahme und des Schluckens, insbesondere in den Fachbereichen Allgemeine Logopädie, Pädlogopädie, Phonologopädie, Audiologopädie und Audiometrie, Neurologopädie & Gerontologopädie sowie in nicht-klinischen Bereichen, insbesondere der präventiven Logopädie und Gesundheitsförderung, durchzuführen.
Die Durchführung von Maßnahmen in der Logopädie bedarf, ausgenommen im Bereich der Gesundheitsförderung und der Primär- und Sekundärprävention, einer (zahn)ärztlichen Anordnung und im Falle des Auftretens von Regelwidrigkeiten im Rahmen der eigenverantwortlichen Durchführung einer (zahn)ärztlichen Rücksprache. In der folgenden Beschreibung der einzelnen zu erwerbenden Kompetenzen wird dieser berufsrechtliche Rahmen vorausgesetzt und ist in der Ausbildungspraxis zu vermitteln und einzuhalten.
Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, logopädische Kenntnisse und Fertigkeiten mit medizinischen Kenntnissen sowie Kenntnissen aus Bezugsdisziplinen über die Physiologie und Pathologie der Sprache, des Sprechens, der Atmung, der Stimme, des Hörens, der Kommunikation und Interaktion, der Nahrungsaufnahme und des Schluckens sowie über Störungen und Behinderungen im Cranio-Facio-Oralen Bereich zum eigenverantwortlichen logopädischen Handeln zu verknüpfen.
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, Untersuchungen und Behandlungen von Sprach-, Sprech-, Atem-, Stimm-, Hör- und Kommunikations- und Interaktionsstörungen, Störungen der Nahrungsaufnahme und des Schluckens, insbesondere in den Fachbereichen Allgemeine Logopädie, Pädlogopädie, Phonologopädie, Audiologopädie und Audiometrie, Neurologopädie & Gerontologopädie sowie in nicht-klinischen Bereichen, insbesondere der präventiven Logopädie und Gesundheitsförderung, durchzuführen.
Die Durchführung von Maßnahmen in der Logopädie bedarf, ausgenommen im Bereich der Gesundheitsförderung und der Primär- und Sekundärprävention, einer (zahn)ärztlichen Anordnung und im Falle des Auftretens von Regelwidrigkeiten im Rahmen der eigenverantwortlichen Durchführung einer (zahn)ärztlichen Rücksprache. In der folgenden Beschreibung der einzelnen zu erwerbenden Kompetenzen wird dieser berufsrechtliche Rahmen vorausgesetzt und ist in der Ausbildungspraxis zu vermitteln und einzuhalten.