§ 13 KontRegG Personenbezogene Bezeichnungen

Kontenregister- und Konteneinschaugesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.08.2015 bis 31.12.9999

Soweit sich die in diesem Bundesgesetz verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

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In Kraft vom 15.08.2015 bis 31.12.9999

Soweit sich die in diesem Bundesgesetz verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

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