§ 59 NVG 2020 Hinterbliebenenpensionen

Notarversorgungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

Als Hinterbliebenenpensionen werden Witwen(Witwer)pensionen, Pensionen für hinterbliebene eingetragene Partner/innen und Waisenpensionen gewährt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

Als Hinterbliebenenpensionen werden Witwen(Witwer)pensionen, Pensionen für hinterbliebene eingetragene Partner/innen und Waisenpensionen gewährt.

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