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Die §§ 13, 14, 15 Abs. 2, 55 Abs. 1, 65, 85 Abs. 5 und 96 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 209/2021 treten rückwirkend mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Die Paragraphen 13, 14, 15, Absatz 2, 55, Absatz eins, 65, 85, Absatz 5 und 96 Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 209 aus 2021, treten rückwirkend mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
Die §§ 13, 14, 15 Abs. 2, 55 Abs. 1, 65, 85 Abs. 5 und 96 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 209/2021 treten rückwirkend mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Die Paragraphen 13, 14, 15, Absatz 2, 55, Absatz eins, 65, 85, Absatz 5 und 96 Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 209 aus 2021, treten rückwirkend mit 1. Jänner 2020 in Kraft.