Anl. 2 K-JSG

Kärntner Jugendschutzgesetz - K-JSG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2025 bis 31.12.9999
(LGBl Nr 107/2018)Landesgesetzblatt Nr 107 aus 2018,)
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Dieses Gesetz wurde einem Informationsverfahren im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17.9.2015, S 1, unterzogen.

Artikel LVI
Inkrafttretensbestimmung

Art. II bis LV dieses Gesetzes treten mit 1. September 2025 in Kraft.Art. römisch II bis LV dieses Gesetzes treten mit 1. September 2025 in Kraft.

Stand vor dem 31.08.2025

In Kraft vom 01.02.2011 bis 31.08.2025
(LGBl Nr 107/2018)Landesgesetzblatt Nr 107 aus 2018,)
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Dieses Gesetz wurde einem Informationsverfahren im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17.9.2015, S 1, unterzogen.

Artikel LVI
Inkrafttretensbestimmung

Art. II bis LV dieses Gesetzes treten mit 1. September 2025 in Kraft.Art. römisch II bis LV dieses Gesetzes treten mit 1. September 2025 in Kraft.

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