§ 77 LGO 2001 (Verfassungsbestimmung)

Geschäftsordnung - LGO 2001

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.05.2025 bis 31.12.9999

Dieses Gesetz kann nur auf Grund selbstständiger Anträge vom Abgeordneten geändert werden.

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