§ 284 Stmk. L-DBR (weggefallen)

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999
Den Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I und des Entlohnungsschemas II gebührt eine Verwaltungsdienstzulage§ 284 Stmk. Sie beträgt:

in der Entlohnungsgruppe

Entlohnungsstufe

Euro

p 1 bis p 5 e, d, c, b

135,6

a

1 bis 8

a

ab 9

172,2

AnmL-DBR seit 31.12.2011 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2006

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.2011
Den Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I und des Entlohnungsschemas II gebührt eine Verwaltungsdienstzulage§ 284 Stmk. Sie beträgt:

in der Entlohnungsgruppe

Entlohnungsstufe

Euro

p 1 bis p 5 e, d, c, b

135,6

a

1 bis 8

a

ab 9

172,2

AnmL-DBR seit 31.12.2011 weggefallen.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2006

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