§ 96 Börsegesetz Meldung an ESMA

Börsegesetz 2018

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.01.2018 bis 31.12.9999

Die FMA hat ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den §§ 105 bis 109 verhängten Verwaltungsstrafen und andere Maßnahmen zu übermitteln.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.01.2018 bis 31.12.9999

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