§ 166 Börsegesetz Sonderzuständigkeit des Landesgerichts für Strafsachen Wien

Börsegesetz 2018

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.01.2018 bis 31.12.9999

Das Hauptverfahren wegen Straftaten nach den §§ 163, 164 obliegt dem Landesgericht für Strafsachen Wien.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.01.2018 bis 31.12.9999

Das Hauptverfahren wegen Straftaten nach den §§ 163, 164 obliegt dem Landesgericht für Strafsachen Wien.

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