§ 191 Börsegesetz

Börsegesetz 2018

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.06.2019 bis 31.12.9999

Unbeschadet Art. XIII ff EGZPO treten, soweit in anderen Rechtsvorschriften auf das „Statut“ einer Börse Bezug genommen wird, an dessen Stelle die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des betreffenden Börseunternehmens.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.06.2019 bis 31.12.9999

Unbeschadet Art. XIII ff EGZPO treten, soweit in anderen Rechtsvorschriften auf das „Statut“ einer Börse Bezug genommen wird, an dessen Stelle die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des betreffenden Börseunternehmens.

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