§ 33c Bgld. KBBG 2009

Burgenländisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2022 bis 31.12.9999

Verordnungen im Sinne der § 19 Abs. 4 und § 33b können auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

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