§ 7 NÖ FSG Inkrafttreten

NÖ Feldschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.07.2025 bis 31.12.9999
§ 2 Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2022 tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins§ 2 Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2022 tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.Paragraph 2, Absatz 4, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 23 aus 2022, tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 2 Abs. 6 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 63/2025 tritt am 1. September 2025 in Kraft.Paragraph 2, Absatz 6, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 2025, tritt am 1. September 2025 in Kraft.

Stand vor dem 07.07.2025

In Kraft vom 12.04.2022 bis 07.07.2025
§ 2 Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2022 tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins§ 2 Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2022 tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.Paragraph 2, Absatz 4, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 23 aus 2022, tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 2 Abs. 6 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 63/2025 tritt am 1. September 2025 in Kraft.Paragraph 2, Absatz 6, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 63 aus 2025, tritt am 1. September 2025 in Kraft.

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