§ 397 GSVG (weggefallen)

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.07.2022 bis 31.12.9999
§ 396 § 397 GSVGsamt Überschrift tritt rückwirkend mit 5 seit 19.07.2022 weggefallen. Februar 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Jänner 2024 außer Kraft.

Stand vor dem 19.07.2022

In Kraft vom 19.03.2022 bis 19.07.2022
§ 396 § 397 GSVGsamt Überschrift tritt rückwirkend mit 5 seit 19.07.2022 weggefallen. Februar 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Jänner 2024 außer Kraft.

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