§ 189 EisbG Dokumentation des Sicherheitsmanagementsystems

Eisenbahngesetz 1957

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2020 bis 31.12.9999

(1) Alle wichtigen Elemente eines Sicherheitsmanagementsystems, insbesondere die Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Organisation, sind zu dokumentieren.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2020 bis 31.12.9999

(1) Alle wichtigen Elemente eines Sicherheitsmanagementsystems, insbesondere die Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Organisation, sind zu dokumentieren.

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