§ 5 T-COVID-19 M (weggefallen)

COVID-19-Maßnahmen, besondere Vorschriften zur Durchführung der Schuljahre 2019/20 und 2020/21 an den land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.09.2021 bis 31.12.9999
Abweichend von den §§ 13, 16 und 5 T-COVID-19 Tiroler Landwirtschaftliche Abschlussprüfungs-Verordnung ist die Vorprüfung um die Zeit der notwendigen Maßnahmen während der Prüfung zum Lüften, zur Reinigung und Desinfektion zu verlängernM (weggefallen) seit 14.09.2021 weggefallen. Die Zeit der Vorprüfung darf auch diesfalls insgesamt nicht mehr als sechs Stunden betragen.

Stand vor dem 13.09.2021

In Kraft vom 31.03.2021 bis 13.09.2021
Abweichend von den §§ 13, 16 und 5 T-COVID-19 Tiroler Landwirtschaftliche Abschlussprüfungs-Verordnung ist die Vorprüfung um die Zeit der notwendigen Maßnahmen während der Prüfung zum Lüften, zur Reinigung und Desinfektion zu verlängernM (weggefallen) seit 14.09.2021 weggefallen. Die Zeit der Vorprüfung darf auch diesfalls insgesamt nicht mehr als sechs Stunden betragen.

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