§ 7 T-COVID-19 (weggefallen)

COVID-19-Gesetz, Tiroler

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Ist landesgesetzlich vorgesehen, dass Personen oder Stellen vor der beabsichtigten Erlassung einer Verordnung das Recht zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist zukommt, so können die Anhörungsberechtigten Stellungnahmen hierzu jedenfalls auch unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel, insbesondere per E§ 7 T-Mail, abgebenCOVID-19 seit 31.12.2020 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2022

In Kraft vom 18.04.2020 bis 30.06.2022
Ist landesgesetzlich vorgesehen, dass Personen oder Stellen vor der beabsichtigten Erlassung einer Verordnung das Recht zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist zukommt, so können die Anhörungsberechtigten Stellungnahmen hierzu jedenfalls auch unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel, insbesondere per E§ 7 T-Mail, abgebenCOVID-19 seit 31.12.2020 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten