§ 11 T-COVID-19 (weggefallen)

COVID-19-Gesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Sehen Landesgesetze oder Verordnungen aufgrund von Landesgesetzen die Erstattung von Berichten, Tätigkeitsberichten und dergleichen bis zu einem Zeitpunkt vor, der zwischen dem 15§ 11 T-COVID-19 seit 31.12.2020 weggefallen. März 2020 und dem 1. August 2020 liegt, so werden diese Termine jeweils um fünf Monate hinausgeschoben.

Stand vor dem 30.06.2022

In Kraft vom 15.03.2020 bis 30.06.2022
Sehen Landesgesetze oder Verordnungen aufgrund von Landesgesetzen die Erstattung von Berichten, Tätigkeitsberichten und dergleichen bis zu einem Zeitpunkt vor, der zwischen dem 15§ 11 T-COVID-19 seit 31.12.2020 weggefallen. März 2020 und dem 1. August 2020 liegt, so werden diese Termine jeweils um fünf Monate hinausgeschoben.

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