§ 18 T-COVID-19 (weggefallen)

COVID-19-Gesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2022 bis 31.12.9999
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, soweit im Abs§ 18 T-COVID-19 seit 30.06.2022 weggefallen. 2 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Der 1. Abschnitt sowie die §§ 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 16 treten mit 15. März 2020 in Kraft.

(3) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft.

Stand vor dem 30.06.2022

In Kraft vom 25.11.2021 bis 30.06.2022
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, soweit im Abs§ 18 T-COVID-19 seit 30.06.2022 weggefallen. 2 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Der 1. Abschnitt sowie die §§ 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 16 treten mit 15. März 2020 in Kraft.

(3) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft.

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