§ 41 Stmk. BSOG 1979 (weggefallen)

Steiermärkisches Berufsschulorganisationsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.06.2012 bis 31.12.9999
Den Aufwand für den Berufsschulbeirat trägt das Land§ 41 Stmk. BSOG 1979 seit 12.06.2012 weggefallen.

Stand vor dem 12.06.2012

In Kraft vom 06.11.1979 bis 12.06.2012
Den Aufwand für den Berufsschulbeirat trägt das Land§ 41 Stmk. BSOG 1979 seit 12.06.2012 weggefallen.

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