§ 40 IESG (weggefallen)

Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.07.2026 bis 31.12.9999
§ 40 IESG seit 29.07.2026 weggefallen.Paragraph 40,

§ 13e tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft. Paragraph 13 e, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

Stand vor dem 29.07.2026

In Kraft vom 07.08.2020 bis 29.07.2026
§ 40 IESG seit 29.07.2026 weggefallen.Paragraph 40,

§ 13e tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft. Paragraph 13 e, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

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