§ 157o Bgld. GemBG 2014

Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999

(Die Überleitungsbeträge als Bemessungsgrundlage für die Wahrungszulage nach § 157a Abs. 6 oder 8 erhöhen sich bei übergeleiteten Gemeindebediensteten mit 1) Der Fortlauf von laufenden gesetzlichen Verjährungs-. Jänner 2020 um 2,25%, mindestens jedoch um 50,00 Euro und Verfallfristen betreffend Ansprüche aus dem Dienstverhältnis, der am 16werden sodann kaufmännisch auf ganze Cent gerundet. März 2020 läuft oder nach diesem Tag zu laufen beginnt, wird bis 30. April 2020 gehemmtDie bereits erfolgte Überleitung bleibt davon unberührt.

(2) Abweichend von § 98 tritt der Verfall von Erholungsurlaub, dessen Verbrauch aus den Gründen des § 95 bis 31. Dezember 2020 zulässig war, und der aus dienstlichen Gründen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krisensituation nicht verbraucht werden konnte, erst mit 31. Dezember 2021 ein.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 17.04.2020 bis 31.12.2020

(Die Überleitungsbeträge als Bemessungsgrundlage für die Wahrungszulage nach § 157a Abs. 6 oder 8 erhöhen sich bei übergeleiteten Gemeindebediensteten mit 1) Der Fortlauf von laufenden gesetzlichen Verjährungs-. Jänner 2020 um 2,25%, mindestens jedoch um 50,00 Euro und Verfallfristen betreffend Ansprüche aus dem Dienstverhältnis, der am 16werden sodann kaufmännisch auf ganze Cent gerundet. März 2020 läuft oder nach diesem Tag zu laufen beginnt, wird bis 30. April 2020 gehemmtDie bereits erfolgte Überleitung bleibt davon unberührt.

(2) Abweichend von § 98 tritt der Verfall von Erholungsurlaub, dessen Verbrauch aus den Gründen des § 95 bis 31. Dezember 2020 zulässig war, und der aus dienstlichen Gründen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krisensituation nicht verbraucht werden konnte, erst mit 31. Dezember 2021 ein.

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