§ 242 ÄrzteG 1998 (weggefallen)

Ärztegesetz 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
Für die Dauer einer Pandemie können Beschlüsse in den Organen der Österreichischen Ärztekammer sowie in den Organen der Ärztekammern in den Bundesländern auch durch schriftliche Abstimmung gefasst werden (Umlaufbeschluss)§ 242 ÄrzteG 1998 seit 31.12.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 05.04.2020 bis 31.12.2023
Für die Dauer einer Pandemie können Beschlüsse in den Organen der Österreichischen Ärztekammer sowie in den Organen der Ärztekammern in den Bundesländern auch durch schriftliche Abstimmung gefasst werden (Umlaufbeschluss)§ 242 ÄrzteG 1998 seit 31.12.2023 weggefallen.

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