Art. 1 § 113 V-SG (weggefallen)

Spitalgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
Art. 1 § 113 V-SG seit 31.12.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 31.07.2022 bis 31.12.2023
Art. 1 § 113 V-SG seit 31.12.2023 weggefallen.

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