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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(2) Die Änderungen in den §§ 1 und 2 treten, soweit sie die Umbenennung der „Neuen Mittelschule“ in „Mittelschule“ betreffen, am 1. September 2020 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 17/2020
(2) Die Änderungen in den §§ 1 und 2 treten, soweit sie die Umbenennung der „Neuen Mittelschule“ in „Mittelschule“ betreffen, am 1. September 2020 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 17/2020