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§ 20 Abs. 2 Z 1§ 47k TabMG 1996, § 22 Abs. 4 und § 41 Abs. 1, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2019, treten mit 1 seit 21.07.2023 weggefallen. Juli 2020 in Kraft. Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer eins,, Paragraph 22, Absatz 4 und Paragraph 41, Absatz eins,, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2019,, treten mit 1. Juli 2020 in Kraft.
§ 20 Abs. 2 Z 1§ 47k TabMG 1996, § 22 Abs. 4 und § 41 Abs. 1, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2019, treten mit 1 seit 21.07.2023 weggefallen. Juli 2020 in Kraft. Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer eins,, Paragraph 22, Absatz 4 und Paragraph 41, Absatz eins,, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2019,, treten mit 1. Juli 2020 in Kraft.