§ 47l TabMG 1996 (weggefallen)

Tabakmonopolgesetz 1996

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.07.2023 bis 31.12.9999
(1) § 14a Abs. 2, § 16 Abs. 5, § 30, § 35 Abs. 6 und 9, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2019, treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

(2) § 38 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2019§ 47l TabMG 1996 tritt mit 1seit 21.07.2023 weggefallen. April 2020 in Kraft.

Stand vor dem 21.07.2023

In Kraft vom 30.10.2019 bis 21.07.2023
(1) § 14a Abs. 2, § 16 Abs. 5, § 30, § 35 Abs. 6 und 9, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2019, treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

(2) § 38 Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2019§ 47l TabMG 1996 tritt mit 1seit 21.07.2023 weggefallen. April 2020 in Kraft.

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