Anl. 5 KMG 2019

Kapitalmarktgesetz 2019

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.07.2019 bis 31.12.2026
Versicherungsbestätigung gemäß § 7 Abs. 1 des Kapitalmarktgesetzes 2019 – KMG 2019Versicherungsbestätigung gemäß Paragraph 7, Absatz eins, des Kapitalmarktgesetzes 2019 – KMG 2019

Firmenwortlaut und Zustelladresse des Versicherungsunternehmens oder von dessen Bevollmächtigten

Zur Vorlage an die

………………………./ Meldestelle gemäß KMG 2019

Versicherungsbestätigung gemäß § 7 Abs. 1 KMG 2019Versicherungsbestätigung gemäß Paragraph 7, Absatz eins, KMG 2019

Hiermit wird gegenüber ………………………………..als Meldestelle gemäß KMG 2019 bekannt gegeben, dass bei dem unter (i) angegebenen, in Österreich zum Betrieb des Versicherungsgeschäftes berechtigten Versicherungsunternehmen für den unter (ii) angegebenen Prospektkontrollor zu der in (iii) genannten Polizzennummer eine Haftpflichtversicherung mit der unter (iv) angegebenen Versicherungssumme pro einjähriger Versicherungsperiode für die Tätigkeit als Kontrollor im Sinne des KMG 2019 aufrecht besteht, die das Risiko abdeckt, das aus der gemäß § 7 Abs. 1 KMG 2019 erfolgten Kontrolle des unter (v) näher bezeichneten Prospekts/Prospektnachtrags resultiert. Der Empfang der zur Gänze geleisteten Versicherungsprämie wird bestätigt.Hiermit wird gegenüber ………………………………..als Meldestelle gemäß KMG 2019 bekannt gegeben, dass bei dem unter (i) angegebenen, in Österreich zum Betrieb des Versicherungsgeschäftes berechtigten Versicherungsunternehmen für den unter (ii) angegebenen Prospektkontrollor zu der in (iii) genannten Polizzennummer eine Haftpflichtversicherung mit der unter (iv) angegebenen Versicherungssumme pro einjähriger Versicherungsperiode für die Tätigkeit als Kontrollor im Sinne des KMG 2019 aufrecht besteht, die das Risiko abdeckt, das aus der gemäß Paragraph 7, Absatz eins, KMG 2019 erfolgten Kontrolle des unter (v) näher bezeichneten Prospekts/Prospektnachtrags resultiert. Der Empfang der zur Gänze geleisteten Versicherungsprämie wird bestätigt.

  1. (i)Absatz iVersicherungsunternehmen:
  2. (ii)Absatz i, iProspektkontrollor:
  3. (iii)Absatz i, i, iPolizzennummer
  4. (iv)Absatz i, vVersicherungssumme (nach § 7 Abs. 1 oder § 9 Z 2 KMG 2019):Versicherungssumme (nach Paragraph 7, Absatz eins, oder Paragraph 9, Ziffer 2, KMG 2019):
  5. (v)Absatz vProspektidentifikation
    • StrichaufzählungBezeichnung des Prospekts/Prospektnachtrags:
    • StrichaufzählungEmittent/in:
    • StrichaufzählungDatum des Prospekts/Prospektnachtrags:
    • StrichaufzählungDatum des Prospektkontrollvermerks:

Datum (der Unterfertigung der Versicherungsbestätigung):

Firmenmäßige Unterfertigung (des Versicherungsunternehmens oder im Falle der offengelegten Bevollmächtigung des Bevollmächtigten):

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.07.2019 bis 31.12.2026
Versicherungsbestätigung gemäß § 7 Abs. 1 des Kapitalmarktgesetzes 2019 – KMG 2019Versicherungsbestätigung gemäß Paragraph 7, Absatz eins, des Kapitalmarktgesetzes 2019 – KMG 2019

Firmenwortlaut und Zustelladresse des Versicherungsunternehmens oder von dessen Bevollmächtigten

Zur Vorlage an die

………………………./ Meldestelle gemäß KMG 2019

Versicherungsbestätigung gemäß § 7 Abs. 1 KMG 2019Versicherungsbestätigung gemäß Paragraph 7, Absatz eins, KMG 2019

Hiermit wird gegenüber ………………………………..als Meldestelle gemäß KMG 2019 bekannt gegeben, dass bei dem unter (i) angegebenen, in Österreich zum Betrieb des Versicherungsgeschäftes berechtigten Versicherungsunternehmen für den unter (ii) angegebenen Prospektkontrollor zu der in (iii) genannten Polizzennummer eine Haftpflichtversicherung mit der unter (iv) angegebenen Versicherungssumme pro einjähriger Versicherungsperiode für die Tätigkeit als Kontrollor im Sinne des KMG 2019 aufrecht besteht, die das Risiko abdeckt, das aus der gemäß § 7 Abs. 1 KMG 2019 erfolgten Kontrolle des unter (v) näher bezeichneten Prospekts/Prospektnachtrags resultiert. Der Empfang der zur Gänze geleisteten Versicherungsprämie wird bestätigt.Hiermit wird gegenüber ………………………………..als Meldestelle gemäß KMG 2019 bekannt gegeben, dass bei dem unter (i) angegebenen, in Österreich zum Betrieb des Versicherungsgeschäftes berechtigten Versicherungsunternehmen für den unter (ii) angegebenen Prospektkontrollor zu der in (iii) genannten Polizzennummer eine Haftpflichtversicherung mit der unter (iv) angegebenen Versicherungssumme pro einjähriger Versicherungsperiode für die Tätigkeit als Kontrollor im Sinne des KMG 2019 aufrecht besteht, die das Risiko abdeckt, das aus der gemäß Paragraph 7, Absatz eins, KMG 2019 erfolgten Kontrolle des unter (v) näher bezeichneten Prospekts/Prospektnachtrags resultiert. Der Empfang der zur Gänze geleisteten Versicherungsprämie wird bestätigt.

  1. (i)Absatz iVersicherungsunternehmen:
  2. (ii)Absatz i, iProspektkontrollor:
  3. (iii)Absatz i, i, iPolizzennummer
  4. (iv)Absatz i, vVersicherungssumme (nach § 7 Abs. 1 oder § 9 Z 2 KMG 2019):Versicherungssumme (nach Paragraph 7, Absatz eins, oder Paragraph 9, Ziffer 2, KMG 2019):
  5. (v)Absatz vProspektidentifikation
    • StrichaufzählungBezeichnung des Prospekts/Prospektnachtrags:
    • StrichaufzählungEmittent/in:
    • StrichaufzählungDatum des Prospekts/Prospektnachtrags:
    • StrichaufzählungDatum des Prospektkontrollvermerks:

Datum (der Unterfertigung der Versicherungsbestätigung):

Firmenmäßige Unterfertigung (des Versicherungsunternehmens oder im Falle der offengelegten Bevollmächtigung des Bevollmächtigten):

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