§ 15c LAO 2000 (weggefallen)

Landarbeitsordnung 2000 - LAO 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2021 bis 31.12.9999
Die §§ 15 Abs. 2, 15a und 15b sind nur auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1§ 15c LAO 2000 seit 30.06.2021 weggefallen. Jänner 2017 ereignet haben.

Stand vor dem 30.06.2021

In Kraft vom 01.01.2020 bis 30.06.2021
Die §§ 15 Abs. 2, 15a und 15b sind nur auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1§ 15c LAO 2000 seit 30.06.2021 weggefallen. Jänner 2017 ereignet haben.

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