§ 57 SchuOG 1995

Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.09.2019 bis 31.12.9999

(1) Es treten in Kraft:

1.

Das Inhaltsverzeichnis sowie die §§ 1 Abs 1 und 4 und 3 Abs 1, die Überschrift des 3. Abschnitts sowie die §§ 5 Abs 1 bis 3, 6, 7, 8 Abs 2, 9 Abs 1, 3, 4 und 6, 11 Abs 1, 12 Abs 1, 3 und 4, 13 Abs 2, 14 Abs 3, 15 Abs 2, 17 Abs 3, 22 Abs 2 und 5, 23 Abs 1 und 2, 28a Abs 1, 29 Abs 1, 3 und 4, 31, 38, 41, 46 Abs 1 und 2 und 50 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 56/2019 mit 1. September 2019;

2.

die §§ 5 Abs 4 und 11 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 56/2019 mit 1. September 2020.

(2) Die Überschrift des 3. Abschnitts sowie die §§ 5, 5a, 6 und 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 92/2018 treten mit Ablauf des 31. August 2019 außer Kraft.

(3) Soweit in den §§ 1 Abs 1 und 4, 3 Abs 1, 5 Abs 1 bis 3, 6, 7, 8 Abs 2, 9 Abs 1, 3, 4 und 6, 11 Abs 1, 12 Abs 1 und 3, 13 Abs 2, 14 Abs 3, 15 Abs 2, 17 Abs 3, 22 Abs 2 und 5, 23 Abs 1 und 2, 28a Abs 1, 29 Abs 1, 3 und 4, 31, 38, 41 sowie 46 Abs 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 56/2019 auf die Mittelschule, die Schwerpunktmittelschule oder auf Schwerpunktmittelschulklassen oder auf die Schimittelschule abgestellt wird, tritt bis zum Ablauf des 31. August 2020 an deren Stelle die Neue Mittelschule, die Neue Schwerpunktmittelschule, die Neuen Schwerpunktmittelschulklassen oder die neue Schimittelschule.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.09.2019 bis 31.12.9999

(1) Es treten in Kraft:

1.

Das Inhaltsverzeichnis sowie die §§ 1 Abs 1 und 4 und 3 Abs 1, die Überschrift des 3. Abschnitts sowie die §§ 5 Abs 1 bis 3, 6, 7, 8 Abs 2, 9 Abs 1, 3, 4 und 6, 11 Abs 1, 12 Abs 1, 3 und 4, 13 Abs 2, 14 Abs 3, 15 Abs 2, 17 Abs 3, 22 Abs 2 und 5, 23 Abs 1 und 2, 28a Abs 1, 29 Abs 1, 3 und 4, 31, 38, 41, 46 Abs 1 und 2 und 50 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 56/2019 mit 1. September 2019;

2.

die §§ 5 Abs 4 und 11 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 56/2019 mit 1. September 2020.

(2) Die Überschrift des 3. Abschnitts sowie die §§ 5, 5a, 6 und 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 92/2018 treten mit Ablauf des 31. August 2019 außer Kraft.

(3) Soweit in den §§ 1 Abs 1 und 4, 3 Abs 1, 5 Abs 1 bis 3, 6, 7, 8 Abs 2, 9 Abs 1, 3, 4 und 6, 11 Abs 1, 12 Abs 1 und 3, 13 Abs 2, 14 Abs 3, 15 Abs 2, 17 Abs 3, 22 Abs 2 und 5, 23 Abs 1 und 2, 28a Abs 1, 29 Abs 1, 3 und 4, 31, 38, 41 sowie 46 Abs 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 56/2019 auf die Mittelschule, die Schwerpunktmittelschule oder auf Schwerpunktmittelschulklassen oder auf die Schimittelschule abgestellt wird, tritt bis zum Ablauf des 31. August 2020 an deren Stelle die Neue Mittelschule, die Neue Schwerpunktmittelschule, die Neuen Schwerpunktmittelschulklassen oder die neue Schimittelschule.

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